Reform des Beamtendienstrechts: CGFP leitet Schlichtungsprozedur ein Reform des Beamtendienstrechts: CGFP leitet Schlichtungsprozedur ein
20/01/12
Die Auseinandersetzung um die von der Regierung in die Wege geleitete grundlegende Reform des Beamtendienstrechts geht in eine weitere entscheidende Phase.
Wie bereits angekündigt, hat die CGFP in dieser Frage nun am heutigen Freitag, dem 20. Januar 2012, offiziell den Schlichter angerufen. Damit kommt die CGFP-Exekutive einer Entscheidung des CGFP-Nationalvorstandes vom 4. Januar nach, der die Einleitung der Schlichtungsprozedur beschlossen hatte für den Fall, dass die Regierung bis zum Beginn der Gespräche mit den CGFP-Fachverbänden kein Einsehen bezüglich der Beanstandungen und Gegenvorschläge des Verhandlungspartners habe.
Bekanntlich weicht das auf Regierungsseite erarbeitete Vorprojekt zur Durchführung einer grundlegenden Reform im öffentlichen Dienst gerade in den entscheidenden Bestimmungen von der Vereinbarung ab. Das gilt neben sonstigen strittigen Punkten zunächst einmal für die Praktikantenausbildung und die Reform der Lehrinhalte, den unsäglichen Bewertungsmechanismus und die damit einhergehenden sogenannten Mitarbeitergespräche sowie das rechtlich äußerst fragwürdige Vorhaben betreffend leitende Führungskräfte.
Ein anderer strittiger Punkt betrifft den von Regierungsseite in Vorschlag gebrachten „Korrektionsmechanismus“, der laut CGFP nicht nur zum Zeitpunkt der Festanstellung, sondern während der gesamten Laufbahn spielen müsse, um auf diese Weise mögliche Einschnitte zu vermeiden.
CGFP dialogbereit
Den Vorwurf, den Dialog zu verweigern, weist die CGFP indes weit von sich. Sie bedauert stattdessen, dass ihrem Vorschlag auf weitere Gesprächsrunden – die CGFP hatte den für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortministern in ihrem jüngsten Schreiben gleich mehrere Terminvorschläge unterbreitet – keine Beachtung geschenkt wurde.
Bekanntlich weicht das auf Regierungsseite erarbeitete Vorprojekt zur Durchführung einer grundlegenden Reform im öffentlichen Dienst gerade in den entscheidenden Bestimmungen von der Vereinbarung ab. Das gilt neben sonstigen strittigen Punkten zunächst einmal für die Praktikantenausbildung und die Reform der Lehrinhalte, den unsäglichen Bewertungsmechanismus und die damit einhergehenden sogenannten Mitarbeitergespräche sowie das rechtlich äußerst fragwürdige Vorhaben betreffend leitende Führungskräfte.
Ein anderer strittiger Punkt betrifft den von Regierungsseite in Vorschlag gebrachten „Korrektionsmechanismus“, der laut CGFP nicht nur zum Zeitpunkt der Festanstellung, sondern während der gesamten Laufbahn spielen müsse, um auf diese Weise mögliche Einschnitte zu vermeiden.
CGFP dialogbereit
Den Vorwurf, den Dialog zu verweigern, weist die CGFP indes weit von sich. Sie bedauert stattdessen, dass ihrem Vorschlag auf weitere Gesprächsrunden – die CGFP hatte den für den öffentlichen Dienst zuständigen Ressortministern in ihrem jüngsten Schreiben gleich mehrere Terminvorschläge unterbreitet – keine Beachtung geschenkt wurde.